Du hast Javascript in deinem Browser ausgestellt oder dein Browser unterstützt kein Javascript. Um den Inhalt dieser Seite richtig anzeigen zu können, benötigst du jedoch Javascript. Vielen Dank!

Pfeil hoch

Diese Seite muss auf einem größeren Endgerät angeschaut werden.
Versuche doch mal dein Handy quer zu halten.

Termin online buchenDoctolib
Praxisgemeinschaft Bohndorf & Werner

Krebsvorsorge

Gemäß den Richtlinien zur Krebsfrüherkennung haben Sie einmal pro Jahr Anspruch auf folgende Vorsorgeleistungen , die Sie bei uns durchführen lassen können und deren Kosten von Ihrer Krankenkasse übernommen werden:

  • Ab dem 20. Lebensjahr: Zellabstrich vom Gebärmutterhals, gynäkologische Tastuntersuchung
  • Ab dem 30. Lebensjahr: zusätzlich die Inspektion und Tastuntersuchung der Brust
  • Ab dem 35. Lebensjahr: Zellabstrich am Gebärmutterhals plus Abstrich auf HP-Viren (sogenannter CO-Test). Bei unauffälligem Ergebnis wird der Abstrich am Gebärmutterhals nur alle drei Jahre durchgeführt. Gynäkologische Tastuntersuchung, Inspektion und Tastuntersuchung der Brust.
  • Ab dem 50.Lebensjahr: zusätzlich die Untersuchung einer Stuhlprobe im Rahmen der Darmkrebsvorsorge
  • Ab dem 55. Lebensjahr: alle 10 Jahre eine Darmspiegelung oder alle 2 Jahre die o.g. Stuhluntersuchung
  • Ab dem 55. Lebensjahr: alle 10 Jahre eine Darmspiegelung oder alle 2 Jahre die o.g. Stuhluntersuchung
  • Für Frauen ab 35 bieten wir im Intervall (d.h. in den Jahren, in denen kein Zellabstrich am Gebärmutterhals von der Krankenkasse übernommen wird) einen Zellabstrich als Selbstzahlerleistung an. Sie erhalten dann eine Rechnung vom Labor.

Gerne sprechen wir mit Ihnen über ergänzende Vorsorgeuntersuchungen, welche von der gesetzlichen Krankenkasse derzeit nicht übernommen werden.

Zusätzliche Untersuchung als Selbstzahlerleistung:

Für Frauen ab 35 bieten wir im Intervall (d.h. in den Jahren, in denen kein Zellabstrich am Gebärmutterhals von der Krankenkasse übernommen wird) einen zusätzlichen Zellabstrich als Selbstzahlerleistung an.

Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen:

Eine Ultraschalluntersuchung ist keine Vorsorgeleistung der Krankenkassen, aber ein Frühstadium gut- oder bösartiger Veränderungen der Eierstöcke, der Gebärmutter und der angrenzenden Organe ist in der Regel nicht tastbar.

Durch die zusätzliche Ultraschalluntersuchung können Veränderungen in diesen Organen frühzeitig sichtbar und behandelbar gemacht werden. Deswegen empfehlen wir Ihnen diese Zusatzuntersuchung.

Ergänzender Brustultraschall als Selbstzahlerleistung:

Bei dichtem Drüsengewebe der Brust im Rahmen des Mammografie-Screenings bieten wir ihnen die offiziell empfohlene ergänzende Brustultraschalluntersuchung ebenfalls gerne an.

Alle Selbstzahlerleistungen werden nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) berechnet.